Was hatte ich doch gehofft, an diesen peinlichen Menschen vorbei zu kommen ohne mich eines Kommentars ob deren krimineller Machenschaften befleißigen zu müssen.

Aber Pustekuchen. Das Landgericht stieß meine Planung einfach einmal um und wissen Sie was? Ich bin wirklich dankbar dafür, denn zumindest hier ist ein kleines Stück Gerechtigkeit wieder in die heiligen Hallen der blinden Justitia zurückgekehrt.

Dass es ausgerechnet ein gestandener Grande der CDU sein musste, welcher den höchsten aller Wahrheitsverkünder wieder auf den Teppich hinauf zog, ist nur ein kleines Körnchen Salz, denn schließlich brockte uns seine verflossene (Chefin) diesen ganzen Schlamassel erst ein.

Doch zeigt sich auch hier einmal mehr, und zwar in Gestalt des Herrn Dr. Ulrich Vosgerau, dass auch die Medien sowie deren Claqueure eine gewaltige jedoch keineswegs unbegrenzte Machtfülle ihr eigen nennen dürfen. Ein jeder der sich täglich vor eine Kamera setzt, weiß eigentlich um seine Verantwortung und wenn nicht, belehrt ihn spätestens der Brief einer Anwaltskanzlei eines besseren wie hier geschehen.


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Vgl. BgH, Urteil vom 13.04.2000 – I ZR 282/97