Ein „Einzelfall“ zwei Berichte und kein Ende in Sicht.
Am Vormittag des 17. Mai im Jahre des Herrn 2024 bestieg ein, nichts Böses ahnender Zugbegleiter die örtliche Regionalbahn in Richtung Freiburg.

Die Fahrkarten der um diese Tageszeit üblicherweise eher friedlichen Schwaben sollte er einer Sichtprüfung auf ihre Gültigkeit hin unterziehen. Eingedenk ob des schon abflauenden morgendlichen Berufsverkehrswelle eher mäßig besetzten Zuges, eine durchaus lösbare Aufgabe.

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Vgl. BgH, Urteil vom 13.04.2000 – I ZR 282/97