Ich setze meine Miniserie über kriminelle Handlungsweisen in der Bundespolitik heute mit einem Fall aus dem Frühjahr des vergangenen Jahres fort.
Wie ich bereits in meinem gestrigen Clip eröffnete.
Die Politik ist ein raues Geschäft.
Angriffe von Bürgern und sogar eigenen Parteikollegen gehören zum Tagesgeschäft.
Jeder, der sich entschließt in der Politik aktiv zu werden und sogar ein Mandat erwirbt, weiß um diese Tatsache.
Auch weiß damit einhergehend jeder um die Tatsache, dass einem sehr genau auf die Finger geschaut wird.
Welche Chuzpe also muss man haben, um trotz dieses Wissens eindeutig kriminelle Handlungen zu veranlassen oder sogar zu begehen.
Unser Bundeslenchen oder nach eigener Wahrnehmung seit neuester Zeit auch Miss Universe.
Es begab sich im Jahre 2022, dass ein Herr Khan G. seinen angeblich auf der Straße lebenden Bruder unbedingt im Rahmen des Familiennachzuges nach Deutschland holen wollte. Er zog gar vor Gericht und breitete seine weinerliche Geschichte aus. Der Bruder hätte keinen Pass, kein Geld, eine schwere Augenverletzung, die nicht behandelt werden könne, sei aus Afghanistan nach Pakistan geflohen und lebe nun dort auf der Straße. Das Verfahren endete mit einem Vergleich wie das in Visastreitigkeiten eher üblich ist. Dieser besagte, dass das Visa zu erteilen sei insofern er derjenige ist für den er sich ausgibt.
Dem Referatsleiter des Referats 509 welches unserer Bundeslena unterstellt ist, ging die Geschichte so zu Herzen, dass er von Deutschland aus die Weisung gab, das Visum umgehend zu erteilen, damit sich die beiden Brüder in Deutschland wieder vereinen können. Natürlich nur, so die offizielle Aussage, sofern es keine Sicherheitsbedenken gäbe.
Alles gut also? Weit gefehlt. Der kleine gallische ähm ich meinte natürlich pakistanische Außenposten, seines Zeichens Beamter für Visaangelegenheiten in Islamabad verweigerte die Visaerteilung.
Denn obwohl der „Bruder“ angeblich keinen Pass besaß, legte er doch einen vor. Dieser erwies sich als total gefälscht. Naht geöffnet, Seiten entnommen und ausgetauscht, neu vernäht lautete das Urteil der Spezialisten vor Ort.
Fall also eindeutig. Visa verweigert, Einreise verwehrt, Deutschland weiterhin sicher.
Nicht aber so unter Außenministerin Baerbock. Laut an die AfD durchgestochenem Mailverkehr aus dem Referat hieß es auf ausdrückliche Anweisung, beide Augen zudrücken. Das Auswärtige Amt erteilte seiner Auslandsvertretung in Pakistan die förmliche Weisung, Mohammad G. trotz seines gefälschten Passes die Einreiseerlaubnis nach Deutschland zu erteilen.
So aber nicht mit den Mitarbeitern in Islamabad.
Die Botschaftsmitarbeiter haben diese Weisung nämlich abgelehnt. Sie wissen weder, ob der junge Mann wirklich Mohammad G. heißt und wie alt er ist, noch ob Khan G. sein echter Bruder ist.
Die Geschichte gipfelte darin, dass der Antragsteller seine Visagebühren vor Ort mit Falschgeld bezahlte.
Wie kommt die Trampolindame ins Spiel.
Nun, laut interner Dokumente war Frau Baerbock zu jedem Zeitpunkt über die Anweisung Bescheid, Visa auch in gefälschte Pässe zu erteilen.
Dies ist den neuesten Ermittlungsakten zu entnehmen welche im Sommer 2023 geleakt worden sind.
Hieraus geht auch hervor, dass die Frau im Mai 2023 eine Entscheidung traf welche die Visaerteilung auch bei Sicherheitsbedenken ermöglichte und sich so über die Prüfverfahren des Bundeskriminalamtes hinweg setzte.
Nach anfänglich lustlosen Ermittlungen – die Akte wanderte zwischen Berlin und Eberswalde hin und her – musste die Staatsanwaltschaft nun aber auf den gewaltigen öffentlichen Druck hin tätig werden und weitete ihre Ermittlungen auf mehrere Spitzenbeamte des Außenministeriums aus. Die Ermittlungsrichtung? Rechtsbeugung im Amt.
Um unabhängige Ermittlungen vorantreiben zu können, sind hier wohl demnächst ein Antrag auf einen Untersuchungsausschuss die Aufhebung der Immunität zu erwarten.
Denn was Frau Außenministerin hier betreibt ist eine aktive Aushöhlung des Rechtsstaates und die Gefährdung von Menschen im dem Sie gefährliche Menschen ins Land holt.