Dobrindt behauptet, Herr Liebig würde das Selbstbestimmungsgesetz missbrauchen. Damit mag er politisch punkten, juristisch jedoch steht er nackig da denn einen Missbrauchsstand schloss man explizit aus, um “bürokratische Hürden” abzubauen. Nun haben die den Salat, wie bestellt so geliefert.
Eine neue Nationalhymne ist ebenfalls fertig und steht zur Abstimmung bereit.
Schlussendlich der Fall um das Mädchen aus Gotha und das erschütternd skandalöse Verhalten von SPD Medien und Ermittlungsbehörden gegenüber einer zu Recht renitenten Mutter!

#Thüringen,#Mädchen,#Güterzug,#Vertuschung,#Behörden,#Liebig,#Flucht,#Mann,#Gotha,#Iraker,#Mehrfachidenditäten,#Freilassung,#Mutter,#Verzweiflung

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Vgl. BgH, Urteil vom 13.04.2000 – I ZR 282/97

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