Immer wenn man glaubt, es geht nicht weiter runter im Neveau Limbo, kommt ein Verfassungsgericht und legt die Latte noch etwas tiefer.
Was nun entschieden wurde ist in seinen Folgen gar nicht auszudenken. FĂŒhrt man das konsequent zum Ende hin aus, ist ein Parteienverbot absolut ĂŒberflĂŒssig.
Im 2. Fall ist das AuswĂ€rtige Amt Thema denn dieses hockt auf eine Liste mit nicht minder ZĂŒndstoff. Dieses wurde nun zur Verschlusssache erklĂ€rt um nicht eingestehen zu mĂŒssen was ohnehin jedem klar ist.
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