Los geht es dieses mal in der Schweiz denn auch dort schlĂ€gt man sich in FreibĂ€dern mit ‘diversen’ Problemen Namens ‘Erlebnis’ herum.
Doch die Schweizer setzen neue regeln in Kraft welche die linke Meute natĂŒrlich in Aufruhr versetzen.

Inzwischen wurde in Deutschland geurteilt. Der einzige Richter der Nation welcher tatsĂ€chlich die Nerven hatte sich einer hysterischen Meute zu widersetzen ist nun endgĂŒltig zu Amtsverlust und Freiheitsstrafe verurteilt. Selbst (welche Überraschung) das BVerfG findet nichts dabei, Kinder zum tragen von Maulkörben zu zwingen.

Gan zum Ende dann noch ThĂŒringen denn ausgerechnet hier scheint das Eis aufzubrechen und ‘unserer Demokratie’ schwimmen offensichtlich die Felle davon.

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Vgl. BgH, Urteil vom 13.04.2000 – I ZR 282/97

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