Los geht es dieses mal in der Schweiz denn auch dort schlägt man sich in Freibädern mit ‘diversen’ Problemen Namens ‘Erlebnis’ herum.
Doch die Schweizer setzen neue regeln in Kraft welche die linke Meute natürlich in Aufruhr versetzen.

Inzwischen wurde in Deutschland geurteilt. Der einzige Richter der Nation welcher tatsächlich die Nerven hatte sich einer hysterischen Meute zu widersetzen ist nun endgültig zu Amtsverlust und Freiheitsstrafe verurteilt. Selbst (welche Überraschung) das BVerfG findet nichts dabei, Kinder zum tragen von Maulkörben zu zwingen.

Gan zum Ende dann noch Thüringen denn ausgerechnet hier scheint das Eis aufzubrechen und ‘unserer Demokratie’ schwimmen offensichtlich die Felle davon.

#Schweiz,#Freibad,#Thüringen,#Alternative,#BDW,#Gespräche,#Ausschuss,#Richter,#Masekn,#Urteil,#Verfassungsgericht,#Pensionsanspruch

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Vgl. BgH, Urteil vom 13.04.2000 – I ZR 282/97

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