Fast, hätte es geklappt. Beinahe wäre die CDU ohne ihre so genannte Schwesterpartei in den Bundestag eingezogen. So bedauerlich das für die Abgeordneten des Freistaats auch gewesen wäre, bundesweit hätte es die Karten völlig neu gemischt und der Blauen Partei unerwarteten hohen Auftrieb verschafft. Das BVerfG schob dem nun einen Riegel vor, im wesentlichen ging das Gesetzespaket jedoch durch mit der Folge, dass die tanzenden Kinder nun ihren Hut nehmen dürfen. BEi 650 Abgeordneten ist nun Schluss, selbst das sind zwar noch zu viele jedoch ist es ein Anfang. Frau Fester und Frau Lang dürfen sich beim Jobcenter nun bereit einmal eine Nummer ziehen 😊

Zudem heute auch noch etwas umfassendere Hinweise in eigener Sache..

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Vgl. BgH, Urteil vom 13.04.2000 – I ZR 282/97