Dass die Politik ein raues Geschäft ist,

dürfte kein Geheimnis sein.

 

Nicht nur die ständigen Fehden untereinander

um einen Platz an der

– weil noch besser bezahlten – Sonne plagen den Berufspolitiker, ganz nach den Erkenntnissen eines gewissen Charles Darwin,

auch die unermüdlichen Angriffe von interessierten Bürgern

ob des gesprochenen Wortes oder der unterlassenen Handlung setzen dem gepeinigten Volksvertreter ordentlich zu.

 

Beispielhaft sei hier Frau Dr. Weidel genannt, welche sich in der vergangenen Woche gegen Teile ihrer eigenen Parteibasis zur Wehr setzen musste.

 

So wundert es nicht, dass sich Selbiger ein gewissermaßen dickes Fell einerseits zulegt

und andererseits auch einen Schutzwall um sich herum aufbaut.

 

Um diesen soll es heute gehen, denn im Fahrwasser einer vom EuGH festgestellten Abhängigkeit von Staatsanwaltschaften in Deutschland hat die aktuelle Politik jedes Augenmaß verloren, sodass man mit Fug und Recht beleuchten muss,

wer uns hier eigentlich regiert.

 

So heißt es auf eine kleine Anfrage aus 2022 hin wie folgt.

Am 07.05.2019 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Weisungen durch ein Justizministerium in Deutschland „nicht gesetzlich ausgeschlossen“ sind. Folglich sei die Staatsanwaltschaft keine unabhängige Justizbehörde.

 

Nur eine der daraus sich ergebenden Rechtsfolgen ist, dass ausgerechnet die Staatsanwaltschaften aus dem Vorzeigeland Deutschland keine europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen.

 

 

 

Aber schauen wir einmal weiter, was das konkret für uns alle bedeutet und fangen wie immer ganz oben an.

 

Der Bundesolaf.und Missbrauch im Amt

 

Nachdem der Herr seinen Protege den Banker Olearius mittels einer nicht eingeforderten Steuernachzahlung aus einem Straftatbestand schützte,

soweit sind die Fakten bislang unstrittig,

wurde mehrfach ein Untersuchungsausschuss im Hamburger Senat gefordert.

Ein Rechtsgutachten verhinderte dies bislang.

Dessen Veröffentlichung lehnte das Kanzleramt mit Verweis auf als „geheim“ klassifiziert stets ab. Nun muss es auf gerichtlichen Druck hin veröffentlicht werden.

Der Inhalt dieses Gutachtens stellte sich, wie zu erwarten als nicht das Papier wert auf dem es gedruckt wurde.

Die Folge. Polizei nimmt nun offiziell Ermittlungen auf.

Rechtsstaat hat gewonnen!

Tatsächlich.

Eher nicht, denn,

zuständiger Staatsanwalt Hamburg (Grüne), Justizsenatorin Hamburg (Grüne).

Letztgenannte ist gegenüber Erstgenanntem Weisungsberechtigt.

Es bleibt alles in der Familie und das Recht auf der Strecke.

Das die Parteien untereinander – politisches Blut ist dicker als demokratisches Wasser – als Handlungsgrundlage hernehmen soll durch mehrfach verweigerte Untersuchungssauschüsse auf Bundesebene hinreichen als Beleg betrachtet werden.

 

 

 

Die Bundesnancy und Anzeigen die ins Leere laufen.

 

Nach tagesaktuellen Erkenntnissen könnte sich das Medienhaus correctiv in seiner Gesamtheit bald als verurteilter Straftäter auf der Anklagebank wiederfinden.

Grund hierfür ist eine durch den Juristen und Staatsrechtler Vosgerau angestrengte Klage vor der für Presserecht zuständigen Kammer des Landgerichts in Hamburg.

Sollte das Gericht zu der Einsicht gelangen, dass statt unzulässiger Wertungen – auch bekannt als schlichtes „schlecht machen“ nun „unwahre Tatsachenbehauptungen“ eher bekannt als offene Lüge – hier die treibende Kraft des Handelns waren welche Politik und Staatsvolk auf die Straßen trieben, wäre der Nächste weg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Strafkammer so die eingegangenen Strafanzeigen denn bis zu ihrem Ende verfolgt würden.

 

Was hat dies mit unserer schönen und klugen Bundesinnenministerin zu tun?

 

Na ja.

 

Diese sieht sich nun mit dem Vorwurf konfrontiert, diese Recherche nicht nur gefördert sondern unter Umständen gar selbst lanciert zu haben.

Hierzu heißt es auf Anfrage hin aus dem Hause des BMI:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat sich am 13. Februar 2024 mit Plattformbetreibern, Vertretern der Zivilgesellschaft und Behörden zu Maßnahmen gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte sowie Hass und Hetze im Internet ausgetauscht. An diesem Treffen haben auch zwei Mitarbeiterinnen von CORRECTIV.Faktencheck als Expertinnen teilgenommen.

 

Die Dame ist nunmehr Gegenstand zahlreicher Strafanzeigen. Ermittlungen können jedoch erst aufgenommen werden, wenn der deutsche Bundestag sich mit einer einfachen Mehrheit zur Aufhebung der Immunität der Ministerin durchringt.

 

 

Womit wir, so mein Zwischenfazit, wieder beim Ausgangspunkt wären, nämlich der gezielten Abschottung.

 

Am morgigen Dienstag befasse ich mich mit zwei weiteren Akteuren.

Es geht mir hierbei nicht darum, Menschen die Ihrer Arbeit nachgehen, gezielt herunter zu machen. Aber wer von der Arbeit anderer lebt und aus dem Steuersack unverhältnismäßig reichlich entlohnt wird muss nun einmal damit leben, dass sein Tun und Treiben unter besondere Aufsicht durch den Souverän, damit meine ich sie alle, gestellt wird.