Der Titel ist heute sicherlich ein wenig polemischer als üblich aber das Thema ist wichtig und nicht zu vernachlässigen.

Wir sprechen hier immerhin von Schutzbefohlenen.

Ich zitiere hierzu einmal aus dem Gesetzesentwurf der Landesregierung Brandenburg.

Es ist verboten, in der Schule, auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen mit sich zu führen, zu zeigen, weiterzugeben oder zu verteilen. Bei Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistisch benannt werden, wird die Verfassungsfeindlichkeit vermutet.

 

Was heißt das konkret.
Es genügt hierbei völlig, dass der Verfassungsschutz die Behauptung aufstellt, der dortige Landesverband sei rechtsextrem.
Dies hat dann sofortige Auswirkungen auf Brandenburgische Schulen.
Das Mitführen eines simplen Kugelschreibers mit AfD Aufdruck kann dann im Prinzip, so man den Faden zu Ende spinnt, zu einem Schulverweis führen.

Wovon sprechen wir hier also konkret.
Die Eltern sind Abgeordnete in Land, Kreis Stadt oder Gemeinde und haben diese Schreibutensilien natürlich stets in Ihrem Haushalt was zum Zwecke der Werbung nicht unüblich ist. Füller schreibt nicht mehr, Kinde holt sich vom Schreibtisch der Eltern ein Utensil, packt dies nach getaner Hausaufgabe in die Federtasche und nimmt es mit zu Schule.
Ich erlaube mir an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der Verfassungsschutz gemäß Grundgesetz ausschließlich Ermittlungsarbeit leisten und nicht eigenständig über die Verfassungsmäßigkeit einer politischen Partei entscheiden kann und dies aus gutem Grund. Schließlich ist auch der Verfassungsschutz selbst in der Praxis von der jeweiligen Landesregierung gelenkt und somit nicht wirklich unabhängig.

Ein Vergleich sei hier gestattet. Die Kriminalpolizei ermittelt und legt ihre Ergebnisse der Staatsanwaltschaft vor. Diese entscheidet ob Anklage erhoben wird und ein Gericht wiederum ob die Ermittlung korrekt verlaufen ist.

Nach Duktus der Sozialdemokratisch geführten SPD werden Kripo und Staatsanwaltschaft übersprungen. Judge Dredd lässt grüßen.

Zurück zum wesentlichen. Der Grundschüler, vielleicht zweite Klasse seiht sich hier auf einmal einem massiven Verfahren gegen Ihn selbst ausgesetzt und das obgleich es sich bei dem Utensil um ein Symbol einer an der grundgesetzlich garantierten politischen Willensbildung beteiligten Partei handelt.

Was dies mit den Kindern anstellt, haben wir in der Zeit von 1933 bis 1989 in unterschiedlichen Staatsformen erlebt, das kann sich keiner zurückwünschen.

Mein Fazit für heute. Hände weg von unseren Kindern. Ich spreche hierbei selbstredend auch für meinen eigenen Sohn welcher sich ob seiner konservativen Einstellung in Bezug auf Gendern und Tagespolitik ohnehin zweifelhaften Anfeindungen ausgesetzt sieht.

 

Ich möchte mir deshalb am heutigen Tag ausnahmsweise einmal erlauben auf eine Initiative des Kanals „Kitchen News“ hinzuweisen welcher eine Petition mit dem Zweck startete den Verfassungsschutz grundlegend zu reformieren.