Immer wenn man glaubt, es geht nicht weiter runter im Neveau Limbo, kommt ein Verfassungsgericht und legt die Latte noch etwas tiefer.
Was nun entschieden wurde ist in seinen Folgen gar nicht auszudenken. Führt man das konsequent zum Ende hin aus, ist ein Parteienverbot absolut überflüssig.
Im 2. Fall ist das Auswärtige Amt Thema denn dieses hockt auf eine Liste mit nicht minder Zündstoff. Dieses wurde nun zur Verschlusssache erklärt um nicht eingestehen zu müssen was ohnehin jedem klar ist.
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