Björn H. und Jörg U. mit sensationellem Gutachten. Verfassungsschutz ließ wesentliches außer acht! Nun schaut man ein wenig bedröppelt drein in Köln!
Auf der anderen Seite ließen Ordnungskräfte einen bundestagsmandatsträger nicht zu einer öffentlichen Veranstaltung, obwohl dies nach Grundgesetz ausdrücklich so festgehalten. Nun klagt der Mandatsträger im Nachgang um ein solches fürderhin zu unterbinden.
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