Nachdem ich seit heute in den frühesten Morgenstunden den Bericht des Verfassungsschutzes durchgearbeitet habe insoweit zugänglich, lege ich mich absolut fest.

Niemand wird auf Basis von unter Mandatsträgerschutz getroffenen Aussagen sowie öffentlich gesammelten Zitaten die Fiktion eines Umsturzes unterstellen und ein Verbotsverfahren einleiten, zudem wird der Gedanke eines umstürzlerischen Verhaltens bereits auf unterster ebene verworfen werden müssen.

Zudem noch einige Ausführungen zur Grenzschließung und etwas über Magda.

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Vgl. BgH, Urteil vom 13.04.2000 – I ZR 282/97

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