Ich habe mein Ritual zu Staat und Politik heute im stillen Kämmerlein zelebriert und hoffe, damit genügend Abbitte geleistet zu haben.

 

Meinen gestrigen Beitrag möchte ich noch um eine Kleinigkeit präzisieren.

Die Mitglieder der Bundesregierung, sowie Mandatsträger in Bund und Land sind nicht dumm, zumindest nicht alle.

 

Die Innenministerin zum Beispiel legte ihr erstes und zweites Staatsexamen ab und vertat bis zu ihrer Vereidigung Mandanten mit Schwerpunkt öffentliches Wirtschaftsrecht und Vergaberecht.

Dies macht manche dieser Menschen jedoch umso gefährlicher, denn gerade al Volljuristin weiß sie bestens, ehemalige Gesetze aus dem Zeit der 1000 jährigen Reiches in die bundesdeutsche Gesetzgebung zu überführen.

Ich verweise hierzu auf meinen Beitrag zum Heimtückegesetz vom 15. Februar.

 

Überleitend hierzu gleich meine Fortsetzung zum gestrigen Beitrag.

 

Hierzu erst einmal etwas „Lernstoff“. Ich habe um der Verdeutlichung meiner Ausführung willen einmal den Landtag im Brandenburgischen Potsdam herangezogen und das Ganze soweit es geht vereinfacht um meine geschätzten Zuschauer nicht zu langweilen.

 

Dieser Landtag umfasst 88 sogenannte Grundmandate und um nichts anderes soll es erstmal gehen.

Die Hälfte dieser Grundmandate wird auf die 44 Wahlkreise in Brandenburg verteilt.

Wer die meisten Stimmen  (so genannten Erststimmen oder auch Personenstimmen) bekommt, gewinnt das Direktmandat. Um diese Direktmandate geht es im Übrigen in meinem heutigen Beitrag.

 

Die weiteren 44 Posten werden an die Gewinner der Zweitstimmen verteilt. Das ist dann die Stimme welche Sie mit dem zweiten Kreuz an eine bestimmte Partei vergeben.

 

Auf diese Art wurden nachfolgende Personen in den Bundestag gewählt.

 

Ricarda Lang: Berufsgrüne Keine Ausbildung kein beruflicher Abschluss nichts. Ihrerseits Mitglied im Ausschuss für Soziales und Senioren auf die Höhe der Renten in Deutschland vor einem Millionenpublikum befragt, Antwort: nada

 

Emilia Fester: Berufsgrüne Keine Ausbildung kein beruflicher Abschluss nichts. Auffällig durch unsägliche Tanzvideos im Paul-Löbe Haus des deutschen Bundestages.

 

An Callcenter Kevin arbeite ich mich nicht ab, zu unbedeutend.

 

Dies soll meine Ausführungen zu Listenkandidaten vom gestrigen Tag ein wenig untermauern.

 

Natürlich gibt es auch eine große Anzahl engagierter und qualifizierter Mandatsträger, jedoch ist das Aufstellen lassen über Landesliste ein (ich nenne es einmal) billiger Weg, da Andere für einen Kosten sowie einen Großteil der Wahlwerbungsarbeit tragen und man selbst im Falle eines Misserfolgs nichts verliert Außer ein wenig gekränktem Ego.

 

Ganz anders verhält es sich bei einer Kandidatur für eines der Direktmandate.

 

Denn hierfür gelten andere Regeln. Zuerst einmal ist es wirklich sinnvoll Mitglied einer politischen Partei zu sein oder falls diese keinen eigenen Kandidaten findet, sich von jener unterstützen zu lassen.

Aus hierfür gibt es eine Aufstellungsversammlung.

Alle Parteimitglieder der zum Wahlkreis gehörenden Ortschaften werden offiziell geladen, die Wahlvorschläge angehört und dann gewählt welcher Kandidat im Namen der eigenen Partei für diesen Wahlkreis antreten darf.

Manchmal gibt es mehrere Bewerber, manchmal keinen.

 

Der Vorteil für den Bewerber um ein Direktmandat?

Er erspart sich einen unglaublichen Aufwand, denn ohne Unterstützung durch eine Partei muss man von Haustür zu Haustür und eine bestimmte Anzahl von Unterstützer Unterschriften sammeln. Diese werden dann dem Wahlkreisleiter vorgelegt.

Anschließend beginnt ein Prüfungsprozess etc etc.

 

Weiter geht’s. Gesetzt dem Fall man hat es geschafft und eine der politischen Parteien stellt zum Beispiel Sie als Kandidaten für den Wahlkreis offiziell auf.

 

Dann kommt nämlich die nächste Frage die man sich selbst stellen muss.

 

Verfügen Sie über ausreichendes Kleingeld?

 

Parteien reden nicht gern darüber und nur wenige Politiker äußern sich hierzu.

Es kam jedoch bereits häufig genug vor, dass eine solche Kandidatur mit dem wirtschaftlichen Ruin endete.

Jeder Kandidat kennt seine Erfolgsaussichten und „investiert“ auch entsprechend.

In manchen Wahlkreisen ist dies jedoch nicht immer so klar und die betreffenden Kandidaten gehen „all in“.

Grund? Mit dem übertriebenen Salär welches im Anschluss für 4 oder 5 Jahre ausgeschüttet wird, kann man sich die Abzahlung aufgelaufener Schulden locker leisten.

Wieviel eine solche Kandidatur kostet? Dies können bei einem Landtagsmandat in der absoluten Spitze bis zu 25.000 Euro oder im Bundestag bis zu 70.000 Euro sein.

Das Geld geht für Wahlplakate, Fahrtkosten, Wahlflyer und deren Verteilung drauf mit der häufig Agenturen beauftragt werden, da der Kandidat selbst ja gezwungen ist, Hände zu schütteln und keine Zeit für Flyeraktionen hat.

 

 

Diese Zahlen habe ich der Qualitätspresse entnommen und ausnahmsweise in der Videobeschreibung beigefügt.

 

Mein Fazit:

Man darf sich schon die Frage stelle, ob im Land nicht einiges schief läuft, dass entweder gezieltes Arschküssen

oder eine dicke Brieftasche darüber entscheiden, wer die Geschicke in unserem Land lenkt.

Ich selbst engagiere mich bereits seit Jahren dafür, dass die Gehälter in der Politik an die tatsächliche Einkommenssituation im Lande gekoppelt werden. Zudem halte ich eine Verhältnishaftung für Angemessen.

Warum Verhältnishaftung? Nun ja, es ist wohl kaum realistisch anzunehmen, das ein Herr Scheuer jemals den Schaden von 243. Millionen Euro würde abbezahlen könne. Ein Schadensschlüssel wäre jedoch angemessen.

 

Soweit zu meinen heutigen Ausführungen.

 

Morgen kommt dann der Teil, an welchem ich in dieses Spiel reinplatze, da das Video andernfalls heute einfach zu lang würde.