Zuerst einmal möchte ich einige Worte zu Biberach verlieren, nicht zuletzt, da dies auch ganz gut zum Thema passt.
Ich verstehe den Zorn und die Verzweiflung der Bauern, Logistikunternehmen und Handwerker nur zu gut.
Gemäß Net-Zero Agenda, womit die völlige Eindämmung des Spurengases CO2 gemeint ist, werden alle Bestrebungen darauf gerichtet, vorgenannten Berufsgruppen die Ausübung ihres Berufes zu verunmöglichen. Dies wird jedoch Thema eines anderen Videos sein.
Worum es mir bei Biberach geht ist folgendes.
Ich denke, dass es sich bei der Verhinderung dieses Aschermittwochs um einen Pyrrhussieg handelt.
Frei nach König Pyrrhus „noch so ein Sieg – dann sind wir vollständig verloren“.
Es wäre deutlich cleverer gewesen, diese Herrschaften ihre Veranstaltung abhalten zu lassen, denn den größten Schaden richten Mitglieder der Bündnisgrünen Partei immer dann an, wenn man sie unter ihresgleichen frei sprechen lässt so wie es das Grundgesetz vorsieht.
Womit ich gleich zum eigentlichen Thema kommen möchte.
Die amtierenden Minister des Familienministeriums und des Ministeriums des Inneren haben GEMEINSAM? mit dem Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz eine Positionspapier vorgestellt, welches als Gesetzesvorlage in den Bundestag eingebracht werden soll.
Ein in der Geschichte der Bundesrepublik bereits einmaliger Vorgang.
Gleichbedeutend mit einem gemeinsamen Referat von Erich Honecker, Erich Mielke und Markus Wolf zum Thema Freiheitlich Demokratische Grundordnung und Menschenrechte.
Die Kurzform dieses Monstrums lautet: Demokratiefördergesetz.
Da FDP Vize Wolfgang Kubicki bereits fest zusagte, dass er dieses Gesetzesvorhaben in dieser Form nicht unterstützen wird, ist bereits zu 100% gesichert, dass es so in Kraft treten wird.
Zumindest darauf ist bei diesem Bundestag und seinen Vertretern verlass.
Während in Kanada bereits eine positive Äußerung über fossilen Energieträger künftig mit bis zu 2 Jahren Gefängnisstrafe belegt werden soll, plant man hierzulande ähnliches.
Menschen welche den Staat verächtliche machen, dies betrifft im Übrigen vom Kabarettisten bis zum Hauptberuflichen Gesellschaftskritiker jeden der sich etwas mehr als oberflächlich mit der tagesaktuellen Politik beschäftigt, sollen künftig mit geheimdienstlichen Mitteln und anschließend oder zeitgleich strafrechtlich verfolgt werden können.
Beide Ministerien und das Bundesamt versichern hierbei, dass es dabei ausdrücklich und insbesondere auch für durch Meinungsfreiheit gedeckte Aussagen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze eine entsprechende Rechtsverfolgung geben muss.
Mit anderen Worten wird hierbei §5 des Grundgesetzes nicht und fraglich ausgelegt sondern komplett unterlaufen.
Nun könnte man meinen, dass es dies so noch nicht in der Rechtsgeschichte auf deutschem Boden gegeben hat aber Denkste.
Das Heimtückegesetz aus dem Jahr 1934 enthält nahezu deckungsgleiche Passagen und dürfte den Ministerien eindeutig als Vorlage gedient haben.
Eine weitere Vorlage war ganz offensichtlich der Paragraph 106 Satz 3 des Strafgesetzbuches der DDR von 1968.
“Wer mit dem Ziel die sozialistische Gesellschaftsordnung der DDR zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln Repräsentanten oder die Tätigkeit staatlicher und gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bestraft.”
Und da ist meiner Meinung nach ein wesentlicher Punkt.
Durch die staatliche Unterstützung von Regierungsnahen NGOs in Form von dauerhafter Zuwendung finanzieller Mittel werden diese der facto in den Rang von „zivilgesellschaftlichen Organen“ erhoben.
Eine Verächtlichmachung (ein anderes Wort für Kritik) würde bedeuten, dass ein schlechtes Wort über die Seenotrettung als Schlepper sofort Post vom Staatsanwalt zur Folge hätte oder die Kritik am Abholzen von deutschen Urwäldern zum Zwecke der Errichtung von Vogelschredderanlagen den Besuch der BFE Einheit nach sich zöge.
Hinzu kommen Dinge wie „Hass im Netz bekämpfen“ wobei künftig die Bundesregierung festlegt, was genau dieser Hass ist und zwar ganz nach eigenem Gutdünken.
Weiterer Punkt. „Geldströme austrocknen“. Wie man sich das vorzustellen hat zeigte sich kürzlich. Hier ist bereits von wenigen Tagen ein Mitarbeiter einer Sparkasse seiner Zeit ein wenig vorausgeeilt und schrieb einen Spender an.
Dieser hatte einen 3stelligen Betrag an die Bundespartei der Alternative für Deutschland gespendet. Der Warnbrief enthielt einen klaren Hinweis darauf, dass die Sparkasse als Organ solche Zahlungen nicht duldet und einen verschwommenen Hinweis auf eventuelle Folgen bei fortgesetzten Zahlungen.
Nicht zu vergessen: Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen. Bislang konnte man sich fest darauf verlassen, dass Beamte, sobald diese aus dem aktiven Dienst ausschieden, einmal Tacheles redeten.
Nunmehr soll die Axt an deren Ruhestandsgeld gelegt und das Schweigen auch über die Dienstzeit damit erzwungen werden.
Wo liegt mein heutiger Punkt?
Aus der Geschichte nicht zu lernen, heißt diese zu wiederholen (George Santayana).
Dies gilt sowohl für unsere Gesellschaft die all das mit sich machen lässt,
als auch für Mitglieder der Bundesregierung welche sich schnell Interviews gebend in Chile wiederfinden könnte.
Mein Aufruf gilt also heute all jenen die sich nicht so gern auf Demonstrationen wieder sehen aber dennoch etwas tun möchten. Engagieren Sie sich in Ihrer Kommune. Fehlt Ihnen wegen Arbeit, Kindern oder Fortbildung die Zeit hierfür, vernetzen Sie sich mit Mitgliedern der Kommunalparlamente und nerven diese damit die richtigen Anträge gestellt werden.
Druck funktioniert immer von unten nach oben, denn setzt man Bundesregierung und die sie wählende Bevölkerung einmal richtig ins Verhältnis zueinander, sind WIR tatsächlich mehr!