Heute ist Fastenbrechen. Ich meine das echte fastenbrechen, kein importiertes. Das nur zur Erinnerung.

Zu meine Thema des Tages.

Dacht ich doch tatsächlich, dass die provinzielle Aufführung welche mein gestriges Video zum Thema hatte, an Lächerlichkeit eigentlich nicht mehr zu überbieten sei.
Eigentlich.
Denn was lese ich heute gleich beim morgendlichen Zeitungsstudium?

Aber wie immer ganz vor vorn.
Am 07. November 1950 gründete die Initiative der hohen Kommissare auf Grundlage des Bundesverfassungsschutzgesetztes hin das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Vorlage dieser Neugründung was der Reichskommissar für Überwachung der öffentlichen Ordnung, der von 1920 bis 1929 aus den Zeiten der Weimarer Republik. Ebenso wie die heutigen 17 Ämter verfügte auch dieses über keinerlei polizeiliche Befugnisse.

Um dem durch die Zeiten der Gestapo leidgeprüften Steuerzahler den Anblick der Schlapphüte ein wenig schmackhafte zu machen, wurde sogar im Auftrag des ZDF eine eigene Fernsehserie namens „Die fünfte Kolonne“ auf den Bildschirm gebracht.
Stets waren es heldenhafte Agenten des BfV welche sich gegen die durch und durch verwerflichen Machenschaften östlicher Geheimdienste zur Wehr setzten und stets die Oberhand behielten.

Das Dank Amnestie-Gesetzen von 1949 und 1954 massenhaft NS-belastete Beamte in den bundesrepublikanischen Dienst zurückkehren konnten und genau das auch taten, geschenkt.
Als Beispiel soll hier der von 1954 bis 1972 amtierende Präsident des BfV dienen, welcher als Staatsanwalt im besetzten Belgien regelmäßig jüdische Mitmenschen von willigen Richtern verurteilen ließ.

Nun jedoch ereignet sich rund um dieses ohnehin bereits mehr als zweifelhaft agierende und von Skandalen überschattete Bundesamt, dessen erster Präsiden im Übrigen seinerzeit in die DDR überlief und nach einjährigen Alkoholexzessen und sexuellen Eskapaden via genehmigter Rückflucht in den Westen zurückverfrachtet wurde, eine Posse welche dem Fass wirklich den Boden ausschlägt.

Der ehemalige Präsident des Bundeamtes für Verfassungsschutz ist genötigt gegen die Beobachtung seiner Person durch eben jenes Bundesamt für Verfassungsschutz Klage einzureichen.
Noch mal langsam, der vormalige Präsident des inländischen Geheimdienstes wird von eben jenem beobachtet und muss sich auf dem Klageweg eine solche Beobachtung verbitten!

Gegenstand der Klage ist die Einstufung Maaßens als „rechtsextremes Beobachtungsobjekt“ durch das BfV. zitiert das Magazin Apollo News die Rechtsanwälte des Vorsitzenden der neu gegründeten Partei Werteunion.

Hierzu ist es sicherlich zu wissen, dass der deutsche Bundestag erst am Donnerstag, 10. Juni 2021, nach nach gerade einmal halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ angenommen hat.

Dies noch ganz unter dem Eindruck extremistischer Einzelstraftaten wie dem eines Anis Amri. Aus dem Jahr 2016.

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